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Sonderbestimmungen

SONDERBESTIMMUNGEN für die FIS.-RSC.-HBL.–WRSPW 2019.
Stand, vom 01.02.2019

1.) Allgemeine Bestimmungen: Jeder Teilnehmer der 47. FIS.–RSC.–Hartbergerland– Weltradsportwoche 2019,  fährt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Die Straßenverkehrsordnung ist im Rahmen der behördlichen Genehmigung striktest einzuhalten und der Veranstalter lehnt jegliche Haftung und Verantwortung für allfällige Übertretungen und deren Folgen ab.

Dem ÖRV.–Reglement entsprechend, werden vereinfacht weibliche und männliche Teilnehmer als Athleten bezeichnet.Für die Nachwuchskategorien werden beim Straßenrennen in Kaindorf Österreichische Meisterschaften ausgetragen und daher sind bei der ÖM. nur lizenzierte österreichische Nachwuchsathleten startberechtigt.

2.) Startberechtigt sind:

A.) Bei allen Rennen der 47. FIS.–RSC.–HBL.–WRSPW. 2019

a.) Frauen – Master IV bis I (auch Hobby-Frauen mit Marathon-Bike-Card),
b.) Elite-Frauen,
c.) Juniorinnen, (Bei geringer Beteiligung starten sie mit den U-17.)
d.) Master VIII – I (auch Hobby-Männer mit Marathon-Bike-Card),
e.) Amateure (auch Hobby-Männer mit Marathon-Bike-Card nach Rennteilung),
f.) Elite-U-23* (auch Hobby-Männer mit Marathon-Bike-Card),
g.) Junioren, (Bei geringer Beteiligung starten sie mit den Amateuren und U–23* gemeinsam)
h.) Nur österreichische Elite–U–23*, die bis zum Beginn der 47. FIS.–RSC.–HBL.–WRSPW. 2019, noch keine 50 Radbundesligapunkte erreicht haben,
i.) U-17
j.) Hobby 5 – 1.

B.) Beim Prolog, 2 Straßenrennen und dem Einzelzeitfahren.

a.) U–13,
b.) Mädchen U–14,
c.) U–15,
d.) Mädchen U–17.

3.) Helmpflicht: Während der jeweiligen gesamten Renndauer besteht absolute Helmpflicht, wobei nur homologierte Hartschalenhelme mit „CE.–Aufdruck“ verwendet werden dürfen.

4.) Zeitfahrmaschinen: Zeitfahrräder dürfen nur bei den Zeitfahrbewerben für die im Reglement vorgesehen Kategorien verwendet werden und sonst nirgends, auch nicht beim Prolog.

5.) Zeitfahrbewerbe: Das Aufwärmen, An– und Abfahren auf der Rennstrecke, Überfahren der Mittellinie, das dem Verlassen der Rennstrecke entspricht und eine Gefährdung der, im Rennen befindlichen, Athleten darstellt, wird mit sofortiger Disqualifikation im Zeitfahrwettbewerb und in der Gesamtwertung sanktioniert. Die Startreihenfolge beim Einzelzeitfahren erfolgt nach der Gesamteinzelwertung jeder Kategorienklasse, sodass Athleten, die nur das EZF. bestreiten, die Tagesfahrer also, zuerst in 30–Sekundenabständen  starten, danach der jeweilig Letzte bis zum Ersten der betreffenden Gesamtwertung, also in gestürzter Ergebnisreihenfolge, sodass jeder Gesamtwertungsführende jeder Kategorienklasse, zum Schluss in Minutenabständen und nach den bereits vorgegebenen Zeiten der Startliste sein Rennen zu beginnen hat.

6.) Wettfahrbestimmungen: Das Reglement des ÖRV., der UCI., ist während der gesamten 47. FIS.–RSC.–HBL.–WRSPW. 2019 penibel genau einzuhalten und es wird gegebenenfalls bei Reglementvergehen, nach Art. 12, der ÖRV.–WFB., rigoros sanktioniert.

7.) MORPHOLOGISCHE GRÜNDE: Morphologische Gründe bedürfen keiner Beanspruchung, jedoch müssen bei Zeitfahrmaschinen die Abstände von der Sattelspitze bis zur gedachten Tangente des Tretkurbelachslagermittelpunktes 50 mm betragen und das Ende des Auflegers darf, inklusive der waagrecht nach vorne gerichteten Schaltvorrichtung, 750 mm, nicht überschreiten. Bei Athleten/ innen, die 190 cm oder größer sind, kann die horizontale Distanz zwischen der vertikalen Linie der Tretlagerachse und dem äußersten Ende des Lenkeraufsatzes auf 85 cm verlängert werden und aufgrund der Morphologie kann nur einmal eine Ausnahme beantragt werden, entweder das Vorschieben des Zeitfahraufsatzes oder das Vorschieben des Sattels, wobei die maximalste Sattelneigung keinesfalls mehr als 9 Grad, inklusive der erlaubten Toleranzgrenze, betragen darf.

8.) Betreuer–Fahrzeuge: Für die Gesamtdauer der 47. FIS.–RSC.–HBL.–WRSPW. vom 14. bis zum 18.08. 2019, sind aus verkehrstechnischen und behördlichen Gründen bei keinem Rennen Betreuer–Fahrzeuge zugelassen. Es wird jedoch Betreuern gestattet, sich vor Rennbeginn an neuralgischen Streckenstellen zu postieren und von dort aus, dem Reglement entsprechend, technische Hilfen zu leisten. Wenn ein fahrendes Betreuer–Fahrzeug während auch nur eines offiziell im Gange befindlichen Rennens auf der Rennstrecke angetroffen wird, wird dieses und die oder der betreffende Athlet/in, rigoros reglementgemäß sanktioniert, ebenso wenn ein Hobbyathlet bei den Frauen Führungsarbeit leistet.

9.) Gesamtsieger: In allen, unter Punkt 2 angeführten Kategorienklassen, gibt es nach dem Abschluss der 47. FIS.–RSC.–HBL.–WRSPW. 2019 je einen Gesamtsieger und dieser ist jener, der alle, für die Gesamtwertung bestimmten, Rennen, in der schnellsten Gesamtfahrzeit zurückgelegt hat. Bei gleicher Gesamtfahrzeit zählen die Sekundenbruchteile beim Einzelzeitfahren in weiterer Folge, beim Bergsprintrennen und sollte es danach immer noch zeitgleiche Klassensieger geben, werden die besten Platzierungen aller Pflichtrennergebnissen der 47. FIS.–RSC.–HBL.–WRSPW. 2019 für die jeweilige Klassengesamtwertung herangezogen. Da in diesem Jahr in Kaindorf österreichische Meisterschaften ausgetragen werden, gibt es keine Gesamtwertung für alle Nachwuchskategorien.

10.) Medizinische Kontrollen: Während der gesamten Veranstaltungsdauer, der 47. FIS.–RSC.–HBL.–WRSPW. vom 14. bis zum 18.08.2019, wird im HERZ (GPS.–Daten: 47.2785°N 15.9748°E) eine medizinische Kontrollstation installiert sein. Falls die Antidopingkommission einen Athleten für medizinische Kontrollen bestimmt hat, muss sich dieser den Kontrollen unterziehen und er hat sich nach Kenntnisnahme davon, unverzüglich in Begleitung des kompetenten Chaperons mit seiner Lizenz in die medizinische Kontrollstation zu begeben.

11.) Rennbüro: Das Rennbüro, im Marketing– und Tourismusbüro, befindet sich in Hauptplatznähe, in 8230 HARTBERG, Alleegasse Nr. 6 (GPS-Daten: N47.281934°/O15.969790°) und hat während der 47. FIS.–RSC.–HBL.–WRSPW. 2019 täglich durchgehend geöffnet und ein Journaldienst ist immer von 09.00 bis 19.00 Uhr erreichbar, wobei die Service–Line vor Ort und im technischen Führer und im Programmheft bekannt gegeben wird und über die Homepage www.hartbergland-radsportwoche.at jederzeit abrufbar ist. Öffnungszeiten Weltradsportwoche Rennbüro

12.) Ehrungszeremonie: Die Siegerehrungszeremonien finden nach allen Rennen täglich immer um ca. 18.00 Uhr, am Hartberger Hauptplatz, außer am 1. Renntag, beim Prolog, den 14.08.2019, um ca. 20.30 Uhr, wo es für alle Klassenerstplatzierten die Führungstrikotübergabe gibt und nur ausnahmsweise bei Schlechtwetter in der Gasthaus "Zum Brauhaus" Großschädl, statt, ansonsten ist der Zeremonienort gesondert im Rennprogramm angeführt. Für die vier Nachwuchskategorien, U-13, Mädchen-U-14, U-15 und Mädchen-U-17, werden die Siegerehrungen gleich nach dem Zieleinlauf der oder des letzten Athleten/in der betreffenden Kategorie am jeweiligen Renntag, vorwiegend um 13.00 Uhr, im unmittelbaren Zielbereich durchgeführt, ansonsten gemeinsam mit den anderen Athleten/innen um ca. 18.00 Uhr.

13.) Terminversäumnis bei der Siegerehrung: Jeder Athlet, der nicht rechtzeitig bei der Siegerehrung, spätestens beim 3. Aufruf des zu Ehrenden anwesend ist, hat keinen Anspruch mehr auf einen Preis und dieser wird als verlustig erklärt. In ganz besonderen Ausnahmefällen darf der Veranstalter oder dessen Beauftragter den zu überreichenden Preis einer dritten Person, die im Naheverhältnis zum betreffenden Athleten steht, übergeben oder ihn an den Preisträger nachreichen lassen.

14.) Bekleidungsempfehlung: Seitens des Veranstalters wird gebeten, dass die Athleten/innen zu den Siegerehrungszeremonien in ihren jeweiligen Vereinsbekleidungen kommen, wobei das Tragen einer Trainingsjacke mit Rennhose oder eines Trainingsanzuges erlaubt ist. Die Führungstrikotträger jeder Klasse werden höflich verpflichtet, ihre Trikots auch während der tags darauf stattfindenden Ehrungszeremonien und bei den Rennen als Führungstrikotinhaber/in zu tragen.

15.) Sonderleistungen: Der Veranstalter stellt über den LRV. Steiermark ein Radmessgerät und Wiegevorrichtung zur Verfügung, die von jeder(m) Athletin(en) 30 bis 15 Minuten vor jedem ihrer Rennstarts zwecks Überprüfung der Rennmaschinen auf Reglementkonformität im Beisein von fachkundigem Personal freiwillig beansprucht werden darf und welche in keiner Weise Nachteile nach sich ziehen. Die vom ÖRV. und der UCI. vorgesehenen Kontrollen werden vom Veranstalter nicht unmittelbar wahrgenommen, allerdings werden bei Protesten, über einen Beauftragten oder Anordnung der oben genannten Institutionen Rennmaschinenkontrollen durchgeführt, die gegebenenfalls zum Startverbot oder zur Disqualifikation führen können. Nach der freiwilligen Rennmaschinenüberprüfung dürfen noch die erlaubten Änderungen am Sportgerät und beim Zubehör vorgenommen werden, allerdings nicht mehr nach der reglementierten technischen Abnahme.

16.) Anwesenheit am Start: Alle Athleten müssen mindestens 15 Minuten vor ihrer vorgegebenen Startzeit am Startort sein, zumal beim Prolog und dem Einzelzeitfahren die Starts gleich anschließend, nach der vorherigen Kategorie oder Klasse nur nach kurzen, unbedingt erforderlichen Unterbrechungen, erfolgen.

17.) Nachnennungen: Der offizielle Nennschluss ist Mittwoch, der 07.08.2019 und das Nenngeld muss bis Freitag, dem 09.08.2019, 18.00 Uhr, am Konto der Veranstalterbank sein, ansonsten wird die Nennung als Nachnennung abgehandelt. Alle Nachnenngebühren sind im Rennbüro nur durch Barzahlung zu entrichten. Grundsätzlich sind alle Nennungen rechtzeitig vor dem offiziellen Nennschluss für die 47. FIS.-RSC.-HBL.-WRSPW. 2019 abzugeben, damit die Nennlisten ordnungsgemäß, zeitgerecht und korrekt erstellt werden können. Am 1. Renntag, den 14.08.2019, werden für den Prolog keine Nachnennungen mehr entgegengenommen. Ab dem 09.08.2019, 18.00 Uhr, danach und während des Großevents einlangende Nennungen werden als Nachnennungen behandelt.

18.) Aufgabe eines Rennteilnehmers: Jeder Athlet, der ein Rennen, aus welchem Grund auch immer, beendet hat oder gar disqualifiziert wurde, hat sofort die Rücken–, Rahmennummer und den Transponder zu entfernen, den nächsten Rennleiter, Rennkommissar oder das Zielgericht aufsuchen und diesen von seiner Rennbeendigung in Kenntnis setzen. Damit die Chance auf die jeweilige Kategorie– oder Klassengesamtwertung der 47. FIS.–RSC.–HBL.–WRSPW. 2019 gewahrt bleibt, wird jedem aufgegebenen, sanktionierten oder ausgeschiedenen Athleten die Zeit der oder des Letztplatzierten in der betreffenden Kategorienklasse gutgeschrieben. Eine Rückgabe der Kennungen im Rennbüro ist erst nach der endgültigen Rennaufgabe erforderlich.

19.) Übersetzungskontrollen: Jeder Nachwuchsathlet muss sich entweder vor oder nach dem Rennen sofort der Übersetzungskontrolle unterziehen, weshalb jeder mindestens 15 Minuten vor der vorgegebenen Startzeit im mittelbaren Startbereich sein muss. Beim Einzelzeitfahren erfolgt die Übersetzungskontrolle vor dem jeweiligen Start, allerdings kann sie aber auch erst nach dem Zieleinlauf erfolgen, wobei dann nur die Preisträger kontrolliert werden. In bestimmten Fällen kann eine zusätzliche Kontrolle nicht ausgeschlossen werden.

20.) Master-Frauen I - Juniorinnen - Hobby-Frauen: Juniorinnen ist es gestattet, mit den Master-Frauen I gemeinsam zu starten und sie erhalten auch bei den Master-Frauen I den im Rennen rangmäßig errungenen Preis. Überdies sind Hobby–Frauen nach den Vorgaben des ÖRV. mit Marathon–Bike–Card, der jeweiligen täglichen Renneinteilung und den offiziellen Startreihenfolgen berechtigt, Rennen mit lizenzierten Athletinnen zu bestreiten.

21.) Amateure – Master: Jene ausländischen Athleten, die von ihrem nationalen Verband eine Amateur – Masterlizenz ausgestellt bekommen haben, steht es frei, in ihrer gewählten Kategorienklasse an den Start zu gehen, allerdings müssen sie über 40 Jahre alt sein, um in der Masterklasse I Rennen bestreiten zu dürfen. Wenn seitens eines Verbandes in der Lizenz die Masterkategorienklasse vorgegeben worden ist, hat der betreffende Athlet in dieser vom jeweiligen nationalen Verband bestimmten Klasse die Rennen zu bestreiten. Die Entscheidung der Athleten bei der Registrierung für das erste Rennen, ob er als Amateur oder Master I an den Start geht, ist für alle nachfolgenden Rennen bei der 47. WRSPW. 2019 bindend.

22.) Amateure - U23* - Junioren: Nur inländischen Vereinen angehörenden U–23*–Athleten ist es gestattet, mit den Amateuren gemeinsam zu starten und sie erhalten auch bei den Amateuren den im Rennen rangmäßig errungenen Preis, wenn sie keinem National-, Kontinental– oder UCI.–Team angehören und in der Radbundesligawertung bis zum Beginn der 47. WRSPW. 2019 noch keine 50 Rad–Bundesligapunkte erreichen konnten, wobei auch Junioren in dieser Klasse startberechtigt sind. Überdies sind nach ÖRV.–Vorgaben auch Hobby–1–Athleten mit MB.–Card in dieser Gruppe startberechtigt, jedoch werden sie gesondert gewertet. 

23.) Master-Hobby: Nach den Vorgaben des ÖRV. dürfen Hobbyfahrer mit Marathon–Bike–Card und Masterathleten nach den jeweiligen täglichen Renneinteilungen und den offiziellen Startreihenfolgen gemeinsam an den Start gehen.

24.) Behördliche Vorgaben: Diese gesamte Kategorienklasseneinteilung wurde von der Verkehrsbehörde Hartberg–Fürstenfeld nur in dieser Fassung genehmigt, weil dadurch die Sicherheit der Athleten/innen ausreichend gewährleistet ist. Zusätzlich wurde behördlich verordnet, dass das Bankett oder der Straßenrand mit keinem Rennrad befahren werden darf, zumal dieses Vergehen unweigerlich zu reglementierten Sanktionen und Verwaltungsübertretungen führt.

25.) Anweisungen: Den Anweisungen der Exekutive, der freiwilligen Feuerwehr, des gekennzeichneten Ordnerdienstes, der MR.–Kommissare und offiziellen Funktionären ist unbedingt Folge zu leisten. Es ist jedermann strikt untersagt, Absperrbänder oder Absperrgitter zu beschädigen, übersteigen, durchklettern, verrücken oder gar zu entfernen.

26.) Umweltschutzbestimmungen: Das Entledigen von Abfällen, jeglicher Art, wie Trinkgefäße, Verpackungsmaterial, etc., ist in den Start–, Zielbereichen und auf allen Rennstrecken verboten, wie auch die Verrichtung der Notdurft, außer auf den hierfür vorgesehenen Stellen und Einrichtungen. Diese Umweltschutzbestimmungen werden reglementgemäß sanktioniert.

27.) Versicherung: Weder der Veranstalter noch das Kommissars– oder Mitarbeiterteam der 47. WRSPW. 2019 können für etwaige Schäden, Unfälle oder Verletzungen von Athleten/innen, weder in materieller, noch gesundheitlicher, körperlicher Unversehrtheit, geschweige denn juristischer Natur und deren Folgen, auch ge-genüber Drittbeteiligte, haftbar gemacht werden. Der Abschluss entsprechender Versicherungen wird daher dringend angeraten, bzw. sind diese erforderlich.

28.) ÖRV.–Bike–Card: Die ÖRV.–Bike–Card bietet im gesamten Bundesgebiet ganzjährig einen Haft– und Unfallversicherungsschutz für alle unlizenzierten Hobbyradsportler, egal welcher Nation und wird, falls dahingehend seitens eines Teilnehmers kein ausreichender Haftpflicht–, Rechts– und Unfallversicherungsschutz besteht, dringend vorgeschrieben, bzw. ist für die 47. WRSPW. 2019 unbedingt erforderlich und kann bereits jetzt, im Vorfeld, über den ÖRV. online angefordert und erworben werden, zumal der Punkt 27. der Sonderbestimmungen schlagend werden könnte.

29.) Datenschutzbestimmungen: Aufgrund der, vom 25. 05. 2018, erlassenen Neuauflage der Datenschutzgrundverordnung wird diese vom Veranstalter und dem gesamten Team übernommen, sodass lediglich rennbezogenen Daten veröffentlicht werden und wie verordnungsgemäß vorgesehen, mit dem Ergebnisauswerter ein Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen, der den Athleten schriftlich zur Kenntnis gebracht wird.

30.) Zustimmungserklärung: Mit der Anerkennung der Teilnehmerbedingungen, wie auch Sonderbestimmungen und durch Signierung der Bestätigung über den Erhalt der Kennungen, ist durch jeden Rennteilnehmer die ausdrückliche Akzeptanz erteilt, dass sie oder er die Sonderbestimmungen nach bestem Wissen und Gewissen einhält, bei Missachtung(en) die Folgen und Konsequenzen in der jeweiligen Eigenverantwortung liegen, die Teilnahmebedingungen zur Kenntnis genommen worden sind, wie auch die Anfertigung von Fotos, Videos und Filmen über Athleten/innen obligatorisch ist und dieses Material in den lokalen, regionalen und überregionalen Printmedien, auch in branchenüblichen Drucksorten, wie durch Television, derzeit gängigen Übertragungsformen, Web und Social Media, verbreitet werden darf.

31.) Gesamtsieger: In allen startberechtigten Kategorienklassen, gibt es nach dem Abschluss aller Rennen je einen Gesamtsieger und dieser ist jene oder jener, die oder der alle Rennen, in der schnellsten Gesamtfahrzeit zurückgelegt hat. Bei gleicher Gesamtfahrzeit zählen die Sekundenbruchteile beim Einzelzeitfahren in weiterer Folge beim Bergsprintrennen und sollte es danach immer noch zeitgleiche Klassensieger geben, werden die besten Platzierungen aller Rennergebnisse für die jeweilige Klassenge-samtwertung herangezogen, wobei dasselbe auch für alle Nachwuchskategorien bei den 3 Rennen für die beiden Wertungen Gültigkeit hat.

Elisabeth Geier und Johann Taucher (Organisation) und Franz Kleinhappl (Rennleiter)